Wir weisen darauf hin, dass alle Startpassinhaber mit Ihrer Unterschrift die Sportordnung der DTU anerkannt haben. Laut § 17.2 (f) kann eine Sperre gegen einen Athleten in folgendem Fall ausgesprochen werden: Start eines DTU-Startpassinhabers bei einem nicht durch die DTU oder einen der Landesverbände genehmigten Wettkampf.