Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den ersten großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs, auch wenn wir uns insbesondere hinsichtlich Triathlon-Wettkämpfen noch in Geduld üben müssen. Demnach soll zunächst die Ausübung des Trainingsbetriebes in Freiluftsportarten, unter Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygienereglungen, erlaubt werden. Hierzu hat die Deutsche Triathlon Union (DTU) auf Basis der vom Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) erlassenen zehn Leitplanken zur Ausübung des vereinsbasierten Sports Handlungsempfehlungen aufgestellt:
https://www.dtu-info.de/downloads/handlungsempfehlung-fuer-das-training-im-triathlon-und-duathlon.pdf Die wesentlichen den Triathlonsport betreffenden Beschlüsse der Landesregierung in NRW sind:
- Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
- Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
- Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor). Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt.
Wie bisher gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 07.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!
Einen aktuellen Überblick der Entwicklungen bietet dazu die Internetseite des LSB:
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs