Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Dazu gehören insbesondere Lockerungen für den Sport im öffentlichen Raum unter freiem Himmel (§9 der Coronaschutzverordnung).
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