Zugang von Sportvereinen zu Hilfsprogrammen

Der LSB hat folgende Info zum Hilfsprogramm von Vereinen und Verbänden veröffentlicht:

1. Zugang von Sportvereinen und -verbänden zu Hilfsprogrammen
Wir hatten u. a. zugesagt, dass wir alles daran setzen werden, Vereine mit ihren unterneh-merischen Tätigkeiten Zugang zu den staatlichen Hilfspaketen zu verschaffen! Das ist nach einer Woche voller Gespräche auf Bundes- und Landesebene nun erreicht. Die folgende Pressemeldung der Staatskanzlei von heute informiert Sie ausführlich https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hilfe-fuer-den-sport-nrw-rettungsschirm-auch-offen-fuer-uebungsleiter-und. Außerdem erhalten Sie aktuelle Informationen unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020, diese Seite wird im Moment kontinuierlich aktualisiert. Das ist ein großartiger Erfolg für uns alle und ein wichtiger Schritt, um wirtschaftliche Notsituationen durch die Coronakrise in vielen Tausend Sportvereinen in NRW abzuwenden! Antragsberechtigt sind natürlich auch Sportverbände! Außerdem ist der Zugang für selbständige Trainer- und Übungsleiter, die für Sportvereine tätig sind, gege-ben.
Bitte behalten Sie gemeinsam mit uns Folgendes im Blick: Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungseng-pässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu z. B. nicht! Eine Orientierungshilfe, welche Einnahmen und Ausgaben dem un-ternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, finden Sie in unseren FAQ zum Thema Coronakrise unter www.lsb.nrw. Welche weiteren Voraussetzungen an eine finanziel-le Hilfe geknüpft werden, entnehmen Sie bitte der o. g. Website. Bei Vorliegen der Voraus-setzungen können Sportvereine und -verbände einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zu-schuss von 9.000,- bis 25.000,- Euro erhalten, der nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt wird. Das Antragsverfahren ist ausschließlich online auf der o. g. Website durchführbar.

2. Weitere Hilfen
Nicht alle Vereine und Verbände werden von der o. g. Hilfe profitieren können, aus welchen Gründen auch immer. Deswegen befinden wir uns weiter in intensiven Gesprächen mit unse-ren politischen Partnern in der Landesregierung über die Bildung eines zusätzlichen Hilfs-fonds.
Die finanziellen Hilfen für den organisierten Sport werden am Ende idealerweise aus mehre-ren Bausteinen bestehen. Neben dem unter 1. beschriebenen Hilfspaket und einem mögli-chen Hilfsfonds zählt dazu auch das Hilfsinstrument der Kurzarbeit. Hierzu haben wir Sie Sie bereits mit unserem letzten Schreiben ausführlich informiert.
Weiterhin sind in dieser Woche auch die Kreditprogramme der KFW und der NRWbank an-gelaufen. Hierzu fehlen uns noch detaillierte Informationen. Wir bleiben dran!
Neben der o. g. Pressemeldung der Staatskanzlei haben wir auch eine Pressemeldung un-seres Hauses zum heutigen Erfolg erstellt, die Sie gern für Ihre Arbeit vor Ort nutzen können http://go.lsb.nrw/nrwsoforthilfe.