Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten vom 15.04.2020 empfiehlt die Deutsche Triathlon Union (DTU), eine differenzierte und zielgerichtete Bewertung mit den Verantwortlichen in den Ländern und Kommunen zu erreichen. Die DTU erarbeitet derzeit zusammen mit den Landesverbänden Leitlinien für Veranstalter mit Hilfe derer eine Triathlon-Veranstaltung unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln möglich sein soll. Anhand dieser Leitlinien sollen Veranstalter gemeinsam mit den Behörden vor Ort prüfen können, inwiefern die Veranstaltung durchgeführt werden könnte. Weitere Informationen: https://www.dtu-info.de/landingpages/corona-update-aktuell.html
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April 2020 des NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Untersagt sind weiterhin bis zum 03.05.2020 jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie generell Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-16_verordnung_zur_aenderung_von_rvoen.pdf).