Soforthilfe Sport

Seit dem 15.04.und bis zum 15. Mai 2020 können alle notleidenden Sportvereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind, also auch Mitglieder des NRWTV, eine Soforthilfe beantragen. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.  https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/10-millionen-euro-hilfsprogramm-fuer-den-sport-in-nrw