Erinnerung Bestandserhebung 2022 LSB NRW

Da die Frist zur Abgabe der Meldung beim LSB NRW am 03.03.2022 endet, möchten wir Sie heute an die Erfassung Ihrer Mitgliederzahlen erinnern. 

Über den folgenden  Link gelangen Sie direkt zur Bestandserhebung des Landessportbundes NRW:

https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login

 WICHTIG:

Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.

Die Erfassung Ihrer Daten ist sowohl aus statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten.

Ihr Verein kann nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW in Anspruch nehmen, wenn Sie die Meldung Ihrer Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum abgegeben haben. Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen!

Informationen zur Bestandserhebung erhalten Sie hier:

https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine

Falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie es sich hier per E-Mail zuschicken lassen:

https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/lostpassword

Bei Fragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Fachbereich der Vereinsverwaltung gerne per E-Mail bestandserhebung_at_lsb.nrw oder telefonisch unter 0203 7381938 zur Verfügung.